ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


I. Allgemeines

1. Allen Vertragsabschlüssen mit uns liegen die folgenden Bedingungen zugrunde. Sie sind rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil für unseren gesamten Geschäftsverkehr und werden mit Auftragserteilung vom Käufer als bindend anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Falle unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

2. Sollten einzelne Teile nachstehender Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen.

3. Erfüllungsort ist für beide Teile hinsichtlich aller Verbindlichkeiten Berlin.

4. Für sämtliche gegenwärtige und künftige Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten, bei denen der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört, und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als ausschließlicher Gerichtsstand Berlin vereinbart.

II. Angebot und Vertragsabschluß

1. Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Bezugnahmen auf Angaben und Abbildungen in Katalogen und Preislisten dienen nur der Veranschaulichung und verpflichten uns nicht zu bild- oder maßgetreuer Belieferung. Zusicherungen, mündliche Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Die Preise verstehen sich

- freibleibend zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

- für Berlin/ Brandenburg: Frei Haus, ohne Mindestbestellwert für alle angebotenen Artikel (hierzu ist im Online-Shop die Lieferart "Direktlieferung" zu wählen)

- für alle anderen Bundesländer: Frei Haus ab 150 € Bestellwert (netto).

III. Lieferung, Lieferverzögerung und Abnahme

1. Lieferfristen gelten stets als annähernd und unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Aufgrund besonderer Umstände, z.B. höhere Gewalt u.s.w. verlängert sich die Lieferzeit angemessen und berechtigt uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein Schadensanspruch wegen verspäteter Lieferung besteht auch nach Ablauf einer gestellten Nachfrist nicht. Die Gefahr des Unterganges oder der Beschädigung der bestellten Waren geht mit der Absendung an den Besteller über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und geht zu Lasten des Käufers. Die Wahl der Transportwege und -mittel geschieht mangels besonderer Weisung durch uns. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen entbindet den Vertragspartner nicht von der Abnahmeverpflichtung.

2. Verweigert der Käufer grundlos die Annahme des Liefergegenstandes, so können wir dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzten mit der Erklärung, daß wir nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist nicht, wenn der Käufer die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert. Verlangen wir Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des jeweiligen Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

IV. Zahlung und Zahlungsverzug

1. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen gewähren wir einen Skonto von 2%, sofern der Käufer alle Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos erfüllt hat. Ist mit dem Käufer Zahlung im Lastschriftverfahren vereinbart, so gelten besondere Bedingungen, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.

2. Bei Zahlungszielüberschreitung berechnen wir Verzugszinsen, deren Höhe mindestens 4 Prozentpunkte über dem vom Gesetzgeber festgelegten Zinssatz der Europäischen Zentralbank.

V. Gewährleistung und Haftung

1. Nach der Abholung oder Lieferung hat der Besteller unsere Waren unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit oder Beschaffenheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens 2 Tage nach Empfang der Ware bei uns anzuzeigen. Voraussetzung hierfür ist, daß die Warenannahme ordnungsgemäß quittiert wurde.

2. Ist der Liefergegenstand nachweislich mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, liefern wir unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz. Ist zur Überprüfung der Mangelhaftigkeit die Einsendung des Liefergegenstandes an das Lieferwerk erforderlich, so erfolgt die Nachlieferung unter dem Vorbehalt, daß die Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes durch das Lieferwerk bestätigt wird. Die Ersatzlieferung erfolgt in einem solchen Fall nur gegen Rechnungsstellung. Bei Unmöglichkeit, mehrfachem Fehlschlagen oder unzumutbarer Verzögerung der Ersatzlieferung kann der Käufer seinerseits in Ansehung des mangelhaften Artikels Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

Alle darüber hinausgehenden Ansprüche, die mit der Lieferung des Vertragsgegenstandes oder der Abwicklung des Vertrages in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen, insbesondere auch etwaige Folgeschäden gleich welcher Art, sind vollständig ausgeschlossen, sofern die Schäden nicht von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Ist unser Vertragspartner Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes oder ist er eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so haften wir nur für Vorsatz, nicht für grobe Fahrlässigkeit.

3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.

4. Mangelhafte Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtung durch uns bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber uns aus.

5. Bei allen Einsendungen oder Rücksendungen ist der Lieferschein (Packzettel) beizufügen. Die aus Anlaß einer nicht gerechtfertigten Mängelrüge erwachsenden Transportkosten trägt der Käufer.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Liefervertrag vor. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsbetriebes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie laufender Rechnungen), die wir aus unseren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer haben.

2. Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen.

3. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir den Liefergegenstand vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Diese Rücknahme gilt bei Teilzahlungsgeschäften als Rücktritt, es sei denn, der Käufer ist als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen.

4. Verlangen wir Herausgabe des Liefergegenstandes, ist der Käufer unter Ausschluß von etwaigen Zurückbehaltungsrechten - es sei denn, sie beruhen auf dem Liefervertrag- verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich an uns herauszugeben. Für den Fall seines Zahlungsverzuges gestattet uns der Käufer hiermit unwiderruflich, die Vorbehaltsware sofort abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zweck ungehindert zu betreten.Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Liefergegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 1ß% des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Vertrage zusammenhängender Forderungen von uns gutgebracht.

VII. Warenrückgabe

Laut Bestellung ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nicht zurückgenommen werden. In Ausnahmefällen, die unserer ausdrücklichen Zustimmung bedürfen, sind wir bereit, diese zurückzunehmen, jedoch wird bei Gutschriftserteilung min. 10% des Warenwertes als Wiedereinlagerungsgebühr in Abzug gebracht. Voraussetzung für die Gutschriftserteilung ist, daß sich die Ware in einwandfreien, verkaufsfähigem Zustand und in Originalverpackung befindet, die Rückgabe nicht später als 8 Tage nach der Lieferung erfolgt und Lieferschein- oder Rechnungsnummer angegeben werden. Sonderbeschaffungen sind von der Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen.

Berlin, 12.11.2001 Handelskontor Karlshorst