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I.
Allgemeines
1.
Allen Vertragsabschlüssen mit uns liegen die folgenden Bedingungen
zugrunde. Sie sind rechtsverbindlicher Vertragsbestandteil für
unseren gesamten Geschäftsverkehr und werden mit Auftragserteilung
vom Käufer als bindend anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen,
Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
in jedem Falle unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2.
Sollten einzelne Teile nachstehender Bedingungen unwirksam sein,
so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen
Vereinbarungen.
3.
Erfüllungsort ist für beide Teile hinsichtlich aller
Verbindlichkeiten Berlin.
4.
Für sämtliche gegenwärtige und künftige Ansprüche
aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten, bei denen der Vertrag
zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört, und juristischen
Personen des öffentlichen Rechts wird als ausschließlicher
Gerichtsstand Berlin vereinbart.
II.
Angebot und Vertragsabschluß
1.
Unsere Angebote verstehen sich stets freibleibend. Bezugnahmen
auf Angaben und Abbildungen in Katalogen und Preislisten dienen
nur der Veranschaulichung und verpflichten uns nicht zu bild-
oder maßgetreuer Belieferung. Zusicherungen, mündliche
Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.
Die Preise verstehen sich
-
freibleibend zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer
-
für Berlin/ Brandenburg: Frei Haus, ohne Mindestbestellwert
für alle angebotenen Artikel (hierzu ist im Online-Shop die
Lieferart "Direktlieferung" zu wählen)
-
für alle anderen Bundesländer: Frei Haus ab 150 €
Bestellwert (netto).
III.
Lieferung, Lieferverzögerung und Abnahme
1.
Lieferfristen gelten stets als annähernd und unverbindlich,
sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Aufgrund
besonderer Umstände, z.B. höhere Gewalt u.s.w. verlängert
sich die Lieferzeit angemessen und berechtigt uns, vom Vertrag
ganz oder teilweise zurückzutreten. Ein Schadensanspruch
wegen verspäteter Lieferung besteht auch nach Ablauf einer
gestellten Nachfrist nicht. Die Gefahr des Unterganges oder der
Beschädigung der bestellten Waren geht mit der Absendung
an den Besteller über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und
geht zu Lasten des Käufers. Die Wahl der Transportwege und
-mittel geschieht mangels besonderer Weisung durch uns. Die Nichteinhaltung
von Lieferfristen entbindet den Vertragspartner nicht von der
Abnahmeverpflichtung.
2.
Verweigert der Käufer grundlos die Annahme des Liefergegenstandes,
so können wir dem Käufer schriftlich eine Nachfrist
von 8 Tagen setzten mit der Erklärung, daß wir nach
Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehnen. Nach erfolglosem Ablauf
der Nachfrist sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung
vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist nicht, wenn der Käufer
die Annahme ernsthaft und endgültig verweigert. Verlangen
wir Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des jeweiligen Kaufpreises.
Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn
wir einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden
nachweist.
IV.
Zahlung und Zahlungsverzug
1.
Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne
Abzug zu erfolgen. Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen
gewähren wir einen Skonto von 2%, sofern der Käufer
alle Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen restlos
erfüllt hat. Ist mit dem Käufer Zahlung im Lastschriftverfahren
vereinbart, so gelten besondere Bedingungen, auf die an dieser
Stelle verwiesen wird.
2.
Bei Zahlungszielüberschreitung berechnen wir Verzugszinsen,
deren Höhe mindestens 4 Prozentpunkte über dem vom Gesetzgeber
festgelegten Zinssatz der Europäischen Zentralbank.
V.
Gewährleistung und Haftung
1.
Nach der Abholung oder Lieferung hat der Besteller unsere Waren
unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit
oder Beschaffenheit zu überprüfen. Offensichtliche Mängel
sind unverzüglich, spätestens 2 Tage nach Empfang der
Ware bei uns anzuzeigen. Voraussetzung hierfür ist, daß
die Warenannahme ordnungsgemäß quittiert wurde.
2.
Ist der Liefergegenstand nachweislich mangelhaft oder fehlen ihm
zugesicherte Eigenschaften, liefern wir unter Ausschluß
sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers
Ersatz. Ist zur Überprüfung der Mangelhaftigkeit die
Einsendung des Liefergegenstandes an das Lieferwerk erforderlich,
so erfolgt die Nachlieferung unter dem Vorbehalt, daß die
Mangelhaftigkeit des Liefergegenstandes durch das Lieferwerk bestätigt
wird. Die Ersatzlieferung erfolgt in einem solchen Fall nur gegen
Rechnungsstellung. Bei Unmöglichkeit, mehrfachem Fehlschlagen
oder unzumutbarer Verzögerung der Ersatzlieferung kann der
Käufer seinerseits in Ansehung des mangelhaften Artikels
Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung
des Kaufpreises verlangen. Weitergehende Ansprüche des Käufers,
insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
Alle
darüber hinausgehenden Ansprüche, die mit der Lieferung
des Vertragsgegenstandes oder der Abwicklung des Vertrages in
unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen, insbesondere
auch etwaige Folgeschäden gleich welcher Art, sind vollständig
ausgeschlossen, sofern die Schäden nicht von uns vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. Ist
unser Vertragspartner Kaufmann und gehört der Vertrag zum
Betrieb seines Handelsgewerbes oder ist er eine juristische Person
des öffentlichen Rechts, so haften wir nur für Vorsatz,
nicht für grobe Fahrlässigkeit.
3.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt
mit dem Datum der Lieferung.
4.
Mangelhafte Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem
sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur
Besichtung durch uns bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die
vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche
gegenüber uns aus.
5.
Bei allen Einsendungen oder Rücksendungen ist der Lieferschein
(Packzettel) beizufügen. Die aus Anlaß einer nicht
gerechtfertigten Mängelrüge erwachsenden Transportkosten
trägt der Käufer.
VI.
Eigentumsvorbehalt
1.
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis
zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Liefervertrag vor.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines
Handelsbetriebes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch
für die Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie laufender Rechnungen),
die wir aus unseren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber
dem Käufer haben.
2.
Der Käufer darf den Liefergegenstand weder verpfänden
noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme
oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich
zu benachrichtigen.
3.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen
aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, können wir den Liefergegenstand
vom Käufer herausverlangen und nach schriftlicher Ankündigung
mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses
auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich
verwerten. Diese Rücknahme gilt bei Teilzahlungsgeschäften
als Rücktritt, es sei denn, der Käufer ist als Kaufmann
in das Handelsregister eingetragen.
4.
Verlangen wir Herausgabe des Liefergegenstandes, ist der Käufer
unter Ausschluß von etwaigen Zurückbehaltungsrechten
- es sei denn, sie beruhen auf dem Liefervertrag- verpflichtet,
den Liefergegenstand unverzüglich an uns herauszugeben. Für
den Fall seines Zahlungsverzuges gestattet uns der Käufer
hiermit unwiderruflich, die Vorbehaltsware sofort abzuholen und
seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zweck ungehindert
zu betreten.Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung
des Liefergegenstandes trägt der Käufer. Die Verwertungskosten
betragen ohne Nachweis 1ß% des Verwertungserlöses einschließlich
Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn
wir höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.
Der Erlös wird dem Käufer nach Abzug der Kosten und
sonstiger mit dem Vertrage zusammenhängender Forderungen
von uns gutgebracht.
VII.
Warenrückgabe
Laut
Bestellung ordnungsgemäß gelieferte Ware kann nicht
zurückgenommen werden. In Ausnahmefällen, die unserer
ausdrücklichen Zustimmung bedürfen, sind wir bereit,
diese zurückzunehmen, jedoch wird bei Gutschriftserteilung
min. 10% des Warenwertes als Wiedereinlagerungsgebühr in
Abzug gebracht. Voraussetzung für die Gutschriftserteilung
ist, daß sich die Ware in einwandfreien, verkaufsfähigem
Zustand und in Originalverpackung befindet, die Rückgabe
nicht später als 8 Tage nach der Lieferung erfolgt und Lieferschein-
oder Rechnungsnummer angegeben werden. Sonderbeschaffungen sind
von der Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen.
Berlin,
12.11.2001 Handelskontor Karlshorst
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